Auswirkungen:
- Die Prozedur, den Status „Bekannter Versender“ erneut zu bekommen, kann nunmehr ausschließlich über das LBA beantragt werden.
- Den zu betreibenden Aufwand für eine aktuelle Zertifizierung bezeichnen wir als „erheblich“ .
- Ergebnis ist mit ziemlicher Sicherheit: ein „Zulassungsstau“!
- Auch absehbar ist: Wer die Zulassung nicht hat, kann keine vereinfachte Abwicklung seiner Fracht an Flughäfen genießen.
Die Folge für Ihren Export:
Zur Erinnerung: Jeder in der Kette, vom Hersteller über den Transporteur bis zum RegB auf dem Airport, muss vom LBA zertifiziert sein, um sicherheitsrelevante (und aktuell verstärkte) Kontrollen zu vermeiden.